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Vorsorgeauftrag in der Schweiz |
admin |
Grundsätzlich sollte jeder erwachsene und urteilsfähige Mensch in der Schweiz eine Patientenverfügung erstellen und einen Vorsorgebeauftragten festlegen. Es geht nicht nur um ältere Menschen oder Patienten mit chronischen Erkrankungen, sondern um jeden, der sicherstellen möchte, dass Interessen auch in besonderen Situationen respektiert werden und notwendige Schritte unternommen werden. In diesem Tipp wird der Vorsorgeauftrag behandelt.Ein Vorsorgeauftrag legt fest, wer Sie für persönliche, finanzielle oder rechtliche Angelegenheiten vertreten soll, wenn Sie urteilsunfähig werden sollten. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde des Kantons Bern fasst auf der WEB-Seite die wichtigen Punkte eines Vorsorgeauftrages zusammen und zeigt in einem Merkblatt, was rechtlich gilt und was wichtig ist. https://www.kesb.dij.be.ch/de/start/Erwachsene/vorsorgeauftrag-und-patientenverfuegung.html Das ist also weitgehend und rechtlich fundiert geregelt!
Es gibt aber noch Aspekte, die für den Vorsorgebeauftragen im Ernstfall wichtig werden!Er sollte wissen, was Sie von ihm erwarten. Gibt es Punkte, die er vertieft überwachen sollte? Und wo findet er die notwendigen Dokumente und die Zugangspasswörter für den PC, das Smartphone und allfällig verschlüsselte Daten? Dazu müssen Sie sich ein gutes Konzept ausdenken, damit Ihre Daten vor einem Ernstfall genügend gegen alle geschützt bleiben.
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